Kurios: Kadabra vs. Uri Geller
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Kurios: Kadabra vs. Uri Geller
Passend zur gestern beim Sender Pro7 gestarteten "Mystery-Serie" mit dem Zauberkünstler Uri Geller gibt es eine interessante Verbindung zu Pokemon.
Darin versuchte Uri Geller Nintendo zu verklagen, weil das Pokemon Kadabra im Sammelkartenspiel mit einem verbogenen Löffen dargstellt wurde und die Fähigkeit Ähnlichkeiten mit seinem Namen hatte. Natürlich war diese Klage nicht erfolgreich, doch ist dies eine recht witzige Geschichte, die für Pokemon unterhaltsam ist
Zur Infoseite bei Wikipedia...
Zitat von Wikipedia
Im November 2000 verklagte Geller in den USA das Unternehmen Nintendo. Auf einer von der Firma produzierten japanischen Pokémon-Sammelkarte war ein Monster namens Yun-gerā (auf Deutsch und Englisch heißt das Pokémon „Kadabra“) dargestellt, das in einer Hand einen verbogenen Löffel hält und laut Kartenbeschreibung „Alpha-Wellen“ ausstrahlen kann. Auf Japanisch wird Yun-gerā als ユンゲラー geschrieben, wobei das zweite Zeichen ン n dem Zeichen リ ri ähnlich sieht und der Name somit an yuri-gerā erinnert, die japanische Aussprache von Gellers Namen. Geller sah durch die Karte seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Klage wurde im November 2002 vom Bezirksgericht Los Angeles abgewiesen.
Darin versuchte Uri Geller Nintendo zu verklagen, weil das Pokemon Kadabra im Sammelkartenspiel mit einem verbogenen Löffen dargstellt wurde und die Fähigkeit Ähnlichkeiten mit seinem Namen hatte. Natürlich war diese Klage nicht erfolgreich, doch ist dies eine recht witzige Geschichte, die für Pokemon unterhaltsam ist
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Im November 2000 verklagte Geller in den USA das Unternehmen Nintendo. Auf einer von der Firma produzierten japanischen Pokémon-Sammelkarte war ein Monster namens Yun-gerā (auf Deutsch und Englisch heißt das Pokémon „Kadabra“) dargestellt, das in einer Hand einen verbogenen Löffel hält und laut Kartenbeschreibung „Alpha-Wellen“ ausstrahlen kann. Auf Japanisch wird Yun-gerā als ユンゲラー geschrieben, wobei das zweite Zeichen ン n dem Zeichen リ ri ähnlich sieht und der Name somit an yuri-gerā erinnert, die japanische Aussprache von Gellers Namen. Geller sah durch die Karte seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Klage wurde im November 2002 vom Bezirksgericht Los Angeles abgewiesen.
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